AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
gül koc GmbH, interior design + construction services,
Reichenbachstraße 35,
D-80469 München

§ 1 Allgemeines

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der gül koc GmbH, interior design + construction services, Reichenbachstraße 35, D-80469 München, bei Verträgen, welche die Durchführung von Planungsleistungen betreffen, sowie für den Einkauf und Wiederverkauf von Waren, Objekten und Planungen seitens der gül koc GmbH und soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist. D.h., die AGB gelten für alle Unternehmer, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Kaufleute.
  2. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen, zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass sie in jedem Einzelfall wieder zwischen den Parteien vereinbart werden müssen.
  3. Planungsverträge unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 650p ff. BGB; die hier vorliegenden AGB ergänzen diese gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die gül koc GmbH dem ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen und gilt in jedem Fall neu, selbst dann, wenn die gül koc GmbH Leistungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt hat.
  5. Vorrang vor diesen AGB haben alle Individualvereinbarungen, die mit dem Vertragspartner geschlossen werden. Diese Vereinbarungen sind schriftlich zwischen den Parteien festzuhalten.

§ 2 Leistungsumfang von Planungsleistungen

  1. Grundsätzlich umfasst die vereinbarte Vergütung nur die vertraglich tatsächlich vereinbarten Planungsleistungen.
  2. Die Planungsleistungen werden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der gül koc GmbH erbracht.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm der gül koc GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
  4. Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass bei der Gestaltung von Logos oder Abzeichen keine Rechte Dritter verletzt werden. Es ist nicht Sache der gül koc GmbH, in solchen Fällen rechtliche Überprüfung zu übernehmen. Kommt es zu Abmahnungen oder Unterlassungsverfügungen, hat der Auftraggeber die gül koc GmbH entsprechend freizustellen.

§ 3 Angebote von Planungsleistungen

  1. Die von der gül koc GmbH abgegebenen Angebote bleiben einen Monat gültig.
  2. Annahmen der Angebote durch Auftraggeber nach Ablauf der Frist werden als neue Angebote der Auftraggeber von der gül koc GmbH gewertet und bedürfen deshalb der Bestätigung. Diese wird durch die gül koc GmbH schriftlich abgegeben. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gilt die Annahme als verweigert.

§ 4 Vertragsanpassungen von Planungsleistungen

Für Vertragsanpassungen und Nachträge gelten die gesetzlichen Vorschriften des Architektenvertragsrechts nach § 650p ff. BGB.

§ 5 Termine von Planungsleistungen

  1. Termine zur Besprechung der Projekte sind individuell mit der gül koc GmbH zu vereinbaren.
  2. Auswärtige Termine beim Auftraggeber oder Dritten sind ebenfalls individuell mit der gül koc GmbH abzustimmen. Innerhalb von München fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bei Terminen außerhalb von München wird eine Anfahrtspauschale von 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer fällig.

§ 6 Nachunternehmereinsatz bei Planungsleistungen

  1. Die gül koc GmbH ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen Nachunternehmer einzusetzen. Die gül koc GmbH kann zur Erledigung der Planungsleistungen Fachingenieure oder Subunternehmer beauftragen.
  2. Die gül koc GmbH sichert zu, dass die eingesetzten Nachunternehmer die entsprechende Eignung und Qualifikation haben, um die übergebenen Leistungen ordnungsgemäß und fachlich einwandfrei zu erbringen.

§ 7 Nutzungsrechte Planungsunterlagen

  1. Der Auftraggeber darf die ihm überlassenen Planungsunterlagen nur für den bestimmungsgemäß übergebenen Zweck nutzen, d.h. die Nutzung ist räumlich und zeitlich auf das konkrete Projekt beschränkt. Nutzungen darüber hinaus bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der gül koc GmbH.
  2. Das Urheberrecht für alle von der gül koc GmbH erstellten Planungen verbleibt bei der gül koc GmbH.
  3. Alle Bestimmungen dieser AGB, des Urhebergesetzes und sonstiger vertraglicher oder nebenvertraglicher Abreden zwischen der gül koc GmbH und dem Auftraggeber gelten auch für die Entwürfe, Ausführungs- und Detailplanungen der gül koc GmbH, die im Rahmen der Herstellung des Werkes für den Auftraggeber angefertigt werden, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach §2 UrhG nicht erreicht ist.
  4. Dem Auftraggeber ist jede Veränderung, Bearbeitung, Nachahmung – auch von Teilen – oder Details, die Weitergabe des Werkes zum Zwecke der Veränderung, Bearbeitung, Nachahmung, etc. untersagt.
  5. Jede anderweitige oder sonst weitergebende Nutzung als die vereinbarte, einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte durch den Arbeitgeber, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der gül koc GmbH gestattet. Wir behalten uns vor, die schriftliche Zustimmung von der Zahlung eines Nutzungsgeldes abhängig zu machen.

§ 8 Vergütung der Planungsleistungen

  1. Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Nettovergütung zuzüglich der jeweils geltenden anfallenden Umsatzsteuer.
  2. Die vereinbarte Vergütung umfasst alle Planungsleistungen; Reise- und Übernachtungskosten werden nach Anfall berechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern der gül koc GmbH werden für jeden gefahrenen Kilometer 0,50 Euro fällig.
  3. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der konkreten Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Wenn Leistungen erbracht werden, die unter die HOAI fallen, muss das Preisrecht der HOAI eingehalten werden.
  4. Die gül koc GmbH hat das Recht, in regelmäßigen Abständen Abschlagsrechnungen über erbrachte Leistungen zu stellen und abzurechnen. Nach Abschluss der Leistungen erstellt die gül koc GmbH eine Schlussrechnung.
  5. Die Vergütung der Rechnungen der gül koc GmbH ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber fällig. Der Auftraggeber kommt mit seiner Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang die Zahlung geleistet hat. Ab dem 15. Tag nach Zugang stehen der gül koc GmbH die gesetzlichen Verzugszinsen auf die offene Rechnungsforderung bis zur Zahlung zu.
  6. Die gül koc GmbH behält sich die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
  7. Gegenüber Kaufleuten steht der gül koc GmbH der kaufmännische Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB zu.
  8. Dem Auftraggeber steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder von der gül koc GmbH unbestrittene Ansprüche zu.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Planungsleistungen

  1. Jeder Auftraggeber ist im Rahmen der Durchführung der Planung zur Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich dabei auf eine rasche Reaktion bezüglich Anfragen der gül koc GmbH, das Bereitstellen aller ihm bekannten Informationen, Inhalte und Unterlagen sowie auf die rasche Freigabe von Planungsleistungen und die Abstimmung von Terminen.
  2. Der Auftraggeber hat die Koordination und Kooperation mit anderen Projektbeteiligten, die nicht für die gül koc GmbH tätig sind, selbstständig zu steuern und Schnittstellen einzurichten sowie den reibungslosen Arbeitsablauf der verschiedenen Beteiligten sicherzustellen, es sei denn es gehört zum Auftrag der gül koc GmbH Fachplaner zu koordinieren. Ein solcher Auftrag der Koordination von Fachplanern der Auftraggebers, setzt jedoch eine zusätzliche schriftliche Beauftragung der gül koc GmbH voraus und kann nicht einfach angenommen werden.
  3. Wünscht der Auftraggeber ein Corporate Design, ist er für dessen Stellung und Rechtssicherheit verantwortlich. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber von der gül koc GmbH die Tätigkeit im Rahmen des BIM wünscht und die Plattform dafür stellt.
  4. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeiter des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 10 Abnahme der Planungsleistungen

  1. Die gül koc GmbH hat das Recht, nach der vollständigen Leistungserbringung eine formale Abnahme ihrer Leistungen zu verlangen. Der Auftraggeber muss dieses Abnahmeverlangen erfüllen und an der Abnahme teilnehmen. Wenn der Auftraggeber nicht auf das Abnahmeverlangen reagiert oder dieses zu Unrecht abweist, gilt das Werk der gül koc GmbH zwei Wochen nach Aufforderung zur Abnahme als abgenommen.
  2. Das Werk der gül koc GmbH gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber das abnahmereife Werk hinnimmt und für seine vertraglichen Zwecke nutzt, ohne innerhalb von vier Wochen Einwände zu erheben.
  3. Die gül koc GmbH ist berechtigt, wenn konkrete Leistungsphasen vereinbart sind, jede einzelne Leistungsphase bei Vorliegen der Abnahmereife separat im Rahmen einer Teilabnahme vom Auftraggeber abnehmen zu lassen.

§ 11 Kündigung der Planungsleistungen

  1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB kündigen.
  2. Eine freie Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen.
  3. Wird der Vertrag außerordentlich gekündigt, erhält die gül koc GmbH die Vergütung für alle bis dahin erbrachten Leistungen. Hat der Auftraggeber die außerordentliche Kündigung verschuldet, steht der gül koc GmbH der entgangene Gewinn abzüglich ersparter Aufwendungen für die noch nicht erbrachten Leistungen zu.

§ 12 Besondere Leistungen bei Planungsleistungen

  1. Die gül koc GmbH behält sich das Recht vor, eine mehrfach vom Auftraggeber verlangte Umarbeitung der Entwürfe oder Werkzeichnungen gesondert zu vergüten und abzurechnen.
  2. Die gül koc GmbH ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber stellt in diesem Rahmen die gül koc GmbH von allen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
  3. Der Auftraggeber erstattet der gül koc GmbH alle Auslagen für technische Nebenkosten, Materialien, Anfertigung von Modellen, Visualisierungen, etc. Diese Posten werden von der gül koc GmbH nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

§ 13 Bestellung und Auftragsannahme von Warenlieferungen durch die gül koc GmbH

  1. Sämtliche Bestellungen, die bei der gül koc GmbH der Käufer unmittelbar oder über Mitarbeiter tätigt, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung der gül koc GmbH, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.
  2. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben, soweit diese Abweichungen die vertraglich vereinbarte Sollbeschaffenheit des Artikels nicht negativ beeinflussen, im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
  3. Ist eine Versendung der Ware durch die gül koc GmbH vereinbart, so stehen ihr die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung der gül koc GmbH entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
  5. Die gül koc GmbH ist nicht verpflichtet, Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist schriftlich vereinbart worden.

§ 14 Mängelrüge bei Warenlieferungen durch die gül koc GmbH

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der gül koc GmbH unverzüglich und schriftlich (Brief oderTelefax) mitzuteilen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Rügen des Käufers, die gegenüber Außendienstmitarbeitern der gül koc GmbH, Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
  3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist der gül koc GmbH eine dem Einzelfall angemessene Frist, welche zwei Wochen nicht unterschreitet, zu gewähren.
  4. Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der gül koc GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die gül koc GmbH nach eigenem Ermessen.

§ 14 Preise bei Warenlieferungen

Angegebene Preise sind stets Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

§ 15 Zahlungsbedingungen bei Warenlieferungen

  1. Sämtliche Rechnungen der gül koc GmbH sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Käufer und nach erfolgter Mahnung durch die gül koc GmbH sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

§ 16 Rücktrittsrecht bei Warenlieferung durch die gül koc GmbH

  1. Die gül koc GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
    a) wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne Weiteres angenommen werden in einem Fall der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuchs beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer handelt.
    b) wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
    c) wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

§ 17 Bedingungen für den Waren- und Leistungsverkauf an die gül koc GmbH

  1. Die gül koc GmbH bestellt unter Zugrundelegung ihrer AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die gül koc GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Nimmt die gül koc GmbH Lieferung oder Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, dass die gül koc GmbH die Lieferbedingungen des Verkäufers angenommen hätte.
  3. Bestellt die gül koc GmbH Waren oder Leistungen, erwartet sie die entsprechende Auftragsbestätigung des Verkäufers innerhalb von 3 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung; andernfalls hat die gül koc GmbH ein Recht zum Widerruf der Bestellung.
  4. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen.
  5. Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten, usw., des Verkäufers werden diesem nicht gewährt.
  6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann die gül koc GmbH vom Verkäufer Änderungen des Liefergegenstandes verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, von beiden Seiten angemessen zu berücksichtigen.
  7. Der Verkäufer hat die Vertragsverhandlungen mit der gül koc GmbH und den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf in Werbematerialien auf geschäftliche Verbindungen mit der gül koc GmbH erst nach der von ihr erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen.
  8. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Sie gelten inklusive Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sind in der Bestellung keine Preise angegeben, gelten die derzeitigen Listenpreise des Verkäufers mit den handelsüblichen Abzügen. Über- oder Unterlieferungen sind nur nach zuvor mit der gül koc GmbH getroffenen Absprachen zulässig.
  9. Die Rücknahmeverpflichtung des Verkäufers für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen.
  10. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von der gül koc GmbH genannten Lieferadresse. Bei Vereinbarung einer Kalenderwoche als Liefertermin ist letzter Termin der Donnerstag der genannten Woche.
  11. Erkennt der Lieferant, dass die vereinbarten Termine aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden können, so hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung schriftlich der gül koc GmbH mitzuteilen.
  12. Die gül koc GmbH ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist berechtigt, nach ihrer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. sich von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  13. Bei früherer Lieferung als vereinbart behält sich die gül koc GmbH die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei der gül koc GmbH auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
  14. Der Verkäufer sichert zu, dass alle in Zeichnungen und/oder Liefervorschriften gemachten Vorgaben der gül koc GmbH und die angegebenen technischen Daten eingehalten werden. Des Weiteren wird vom Verkäufer zugesichert, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, des Wissens, der Wissenschaft und den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
  15. Die sofortige Prüf- und Rügepflicht des § 377 HGB wird bei Lieferungen an die gül koc GmbH ausgeschlossen.
  16. Während der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, hat der Verkäufer nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, nach Wahl der gül koc GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandlung/Minderung und/oder Schadenersatz, bleiben davon unberührt.

§ 18 Eigentumsvorbehalt

  1. Jede von der gül koc GmbH gelieferte Planung oder Ware bleibt ihr Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
    Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Vertragspartner ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr
    gestattet. Keinesfalls darf die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
  2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die gül koc GmbH ab. Die gül koc GmbH ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, bis der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der gül koc GmbH nachgekommen ist. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig.
  3. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Vertragspartner ist die gül koc GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der gül koc GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
  4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Vertragspartner berechtigt, von der gül koc GmbH die Freigabe von Sicherheiten in der Höhe zu verlangen, wie die Überschreitung vorliegt.
  5. Die Geltendmachung der Rechte der gül koc GmbH aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Vertragspartner nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der gül koc GmbH gegen dem Vertragspartner angerechnet.

§ 19 Haftung

  1. Die gül koc GmbH haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Auf Schadenersatz haftet die gül koc GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  3. Die Haftung für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens und die Haftungshöchstgrenze von Personenschaden bis 3 (drei) Mio. Euro und sonstige Schäden bis 300.000,00 (drei Hundert) Euro pro Schadensfall.
  4. Der Auftraggeber erhält keine Garantien von der gül koc GmbH.

§ 20 Ausschlussfrist

  1. Ansprüche auf die vertragsgemäße Erbringung von Planungsleistungen sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der jeweiligen Leistung beziehungsweise nach Abnahme der Leistung geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
  2. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen eines Jahres.
  3. Die Mängel- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 21 Datenschutz

  1. Die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
  2. Der Auftragnehmer hat von der gül koc GmbH einen Hinweis zur Datenverarbeitung nach DSGVO erhalten und der Verwendung der Daten gemäß diesem Hinweis zugestimmt. Die Hinweise zu DSGVO der gül koc GmbH sind auf der Web-Site www.guelkoc.com veröffentlicht und abrufbar.

§ 22 Entsorgung

  1. Der Auftraggeber übernimmt die Pflicht, gelieferte Leistungen, welche unter das Elektro- und Elektrogeräte-Gesetz fallen, nach der Nutzungsbeendigung bei sich oder seinen weiteren Abnehmern auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen zu lassen.
  2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, stellt er die gül koc GmbH von der Verpflichtung nach § 10 Abs. II Elektro- und Elektronikgesetz zur Rücknahmepflicht und den damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
  3. Erhält der Auftraggeber von der gül koc GmbH Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen, die datenschutzrelevante Inhalte haben, ist er verpflichtet, diese so aufzubewahren resp. zu entsorgen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Sollte er gegen Datenschutzvorschriften verstoßen und damit Rechte Dritter verletzen, stellt der Auftraggeber die gül koc GmbH gegenüber diesen Dritten frei.

§ 23 Rechtswahl

Für alle Verträge, für welche diese AGB gelten, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 24 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wird für alle Streitigkeiten als Gerichtsstand der Sitz der gül koc GmbH, somit München, festgelegt. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

§ 25 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Inhalt der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.